{"id":48,"date":"2026-05-01T16:31:03","date_gmt":"2026-05-01T14:31:03","guid":{"rendered":"https:\/\/wpedit.voidmail.de\/?page_id=48"},"modified":"2026-05-01T16:31:28","modified_gmt":"2026-05-01T14:31:28","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/prinz-fotografie.de\/?page_id=48","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">I. Allgemeines<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">1.1 Die Produktion von Bildern und anderen Werken und die Erteilung von Nutzungsrechten hier\u00fcber erfolgt ausschlie\u00dflich aufgrund nachstehender Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB). Diese Bedingungen gelten auch f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Vertr\u00e4ge \u00fcber die Produktion und Erteilung von Nutzungsrechten, sofern nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes vereinbart ist.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">1.2. Gesch\u00e4ftsbedingungen des Auftraggebers, welche von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt. Solche abweichenden Gesch\u00e4ftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn der Fotograf nicht ausdr\u00fccklich widerspricht.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">1.3. Werke sind vom Fotografen hergestellten Lichtbilder und andere grafische Werke, bewegt und unbewegt, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">II. Urheberrecht und Nutzungsrechte<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">2.1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Ma\u00dfgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">2.2. Die vom Fotografen hergestellten Werke sind grunds\u00e4tzlich nur f\u00fcr den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">2.3. \u00dcbertr\u00e4gt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist jeweils nur das einfache Nutzungsrecht \u00fcbertragen, sofern nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes vereinbart wurde. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung. Nutzungsrechte werden nur an den Werken \u00fcbertragen, die der Auftraggeber als vertragsgem\u00e4\u00df abnimmt, nicht an Werken die nur zur Sichtung oder Auswahl \u00fcberlassen werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">2.4. Die Nutzungsrechte gehen erst \u00fcber nach vollst\u00e4ndiger Bezahlung aller dem Fotografen aus der Gesch\u00e4ftsbeziehung zustehenden Forderungen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">2.5. Der Besteller eines Bildes i.S. von \u00a7 60 UrhG hat kein Recht das Lichtbild zu vervielf\u00e4ltigen und zu verbreiten, wenn nicht die<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">entsprechenden Nutzungsrechte \u00fcbertragen worden sind. \u00a7 60 UrhG wird ausdr\u00fccklich abbedungen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">2.6. Bei der Verwertung der Lichtbilder ist der Fotograf als Urheber der Lichtbilder zu nennen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">2.7. a) Die Bearbeitung von Werken des Fotografen (zB Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische oder analoge Manipulation) und ihre Vervielf\u00e4ltigung und Verbreitung, analog oder digital;<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">2.7. b) die Verbreitung von Werken des Fotografen im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur f\u00fcr den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CDROM oder anderen Datentr\u00e4gern;<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">2.7 c) die \u00f6ffentliche Wiedergabe auf Bildschirmen oder Projektoren;<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">sind nicht gestattet, wenn dies nicht ausdr\u00fccklich zwischen Fotograf und Auftraggeber vereinbart wurde.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">2.8. Der Fotograf ist nicht verpflichtet Datentr\u00e4ger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdr\u00fccklich schriftlich vereinbart wurde.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">2.9. Ungeachtet der \u00fcbertragenen Nutzungsrechte bleibt der Fotograf berechtigt, die Werke im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden. Eine \u00f6ffentliche Wiedergabe wird bei Werken, die erkennbare Personen zeigen, nur mit deren Einverst\u00e4ndnis erfolgen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">III. Verg\u00fctung, Eigentumsvorbehalt, Aufbewahrung<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">3.1. Kostenvoranschl\u00e4ge des Fotografen sind unverbindlich. An von ihm erstellten Kostenvoranschl\u00e4gen, Zeichnungen, Grafiken, Pl\u00e4nen undanderen Unterlagen beh\u00e4lt sich der Fotograf s\u00e4mtliche Nutzungs- und Verbreitungsrechte vor. Sie d\u00fcrfen Dritten nicht zug\u00e4nglich gemacht werden. Bei Nichterteilung des Auftrags sind diese unverz\u00fcglich an den Fotografen zur\u00fcck zu geben.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">3.2 F\u00fcr die Herstellung der Werke wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale vereinbart; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten, Datenhandlingskosten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Es gilt das vereinbarte Honorar. Zur Bemessung des Honorars wird die Bildhonorar\u00fcbersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) des Bundesverbandes der Pressebild-Agenturen und Bildarchive (BVPA) in der jeweils aktuellen Fassung herangezogen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">3.3. W\u00fcnscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datentr\u00e4ger, Dateien und Daten zur Verf\u00fcgung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu verg\u00fcten. Es gilt die aktuelle Preistafel des Fotografen, soweit nichts anderes vereinbart ist.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">3.4. Bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung aller dem Fotografen aus der Gesch\u00e4ftsbeziehung zustehenden Forderungen bleiben die gelieferten Werke und Datentr\u00e4ger Eigentum des Fotografen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">3.5. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdr\u00fccklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bez\u00fcglich der Bildauffassung sowie der k\u00fcnstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. W\u00fcnscht der Auftraggeber w\u00e4hrend oder nach der Aufnahmeproduktion \u00c4nderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">3.6. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, analoge Negative oder digitale Daten der angefertigten Werke zu speichern, nachdem diese vom Auftraggeber abgenommen und diesem in vertragsgem\u00e4\u00dfer Weise zur Verf\u00fcgung gestellt worden sind. Wenn eine Speicherung oder Aufbewahrung bei dem Fotografen erfolgen soll, ist dies ausdr\u00fccklich gesondert zu vereinbaren und zu verg\u00fcten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">IV. Haftung<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">4.1. Die Haftung des Fotografen und seiner Erf\u00fcllungs- und Verrichtungsgehilfen f\u00fcr vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">ist auf Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit beschr\u00e4nkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit des Auftraggebers bzw. zu fotografierender Personen, Anspr\u00fcchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. Von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gef\u00e4hrdet ist sowie dem Ersatz von Verzugssch\u00e4den (\u00a7 286 BGB). Insoweit haftet der Fotograf f\u00fcr jeden Grad des Verschuldens. Die Haftung im Fall des Lieferverzugs ist jedoch f\u00fcr jede vollendete Woche des Verzugs im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentsch\u00e4digung auf 0,5 % der vereinbarten Verg\u00fctung f\u00fcr die zu liefernden Werke, maximal auf 5 % der vereinbarten Verg\u00fctung begrenzt. Die Haftung im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird auf den regelm\u00e4\u00dfig vorhersehbaren Schaden begrenzt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">4.2. Der Fotograf haftet f\u00fcr Lichtbest\u00e4ndigkeit und Dauerhaftigkeit von Lichtbildern nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">4.3. Die Zusendung und R\u00fccksendung von Werken, Vorlagen und sonstigen Datentr\u00e4gern erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Versendung erfolgt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">V. Nebenpflichten<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">5.1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen \u00fcbergebenen Vorlagen und Werken das Vervielf\u00e4ltigungs-, Bearbeitungsund Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Ver\u00f6ffentlichung, Vervielf\u00e4ltigung und Verbreitung besitzt. Der Auftraggeber stellt den Fotografen frei von Ersatzanspr\u00fcchen Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">5.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verf\u00fcgung zu stellen und unverz\u00fcglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht sp\u00e4testens zwei Werktage nach Anzeige der Beendigung der Aufnahmen ab, ist der Fotograf berechtigt, Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studior\u00e4ume die Gegenst\u00e4nde auf Kosten des Auftraggebers aus- bzw. einzulagern. 14 Tage nach der Aufforderung geht die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs oder der Besch\u00e4digung auf den Auftraggeber \u00fcber.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">VI. Leistungsst\u00f6rung, Ausfallhonorar, Schadensersatz<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">6.1. Zeitpl\u00e4ne und Liefertermine sind nur bindend, wenn sie von dem Fotografen ausdr\u00fccklich als bindend best\u00e4tigt worden sind.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">6.2. Wird die f\u00fcr die Durchf\u00fchrung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gr\u00fcnden, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich \u00fcberschritten, so erh\u00f6ht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erh\u00e4lt der Fotograf auch f\u00fcr die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Hat der Auftraggeber die Verz\u00f6gerung zu vertreten, so kann der Fotograf auch weitergehenden Schadensersatz geltend machen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">6.3.a) Unterbleibt bei einer Bildver\u00f6ffentlichung durch den Auftraggeber die Benennung des Bildautors, so hat der Auftraggeber einen Schadensersatz in H\u00f6he des vereinbarten Entgelts zu zahlen, ist keines vereinbart, in H\u00f6he des \u00fcblichen Nutzungshonorars, mindestens jedoch 200 \u20ac pro Bild und Einzelfall.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">6.3.b) Bei unberechtigter Nutzung, Ver\u00e4nderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Werkes durch den Auftraggeber hat dieser einen Schadensersatz in H\u00f6he des Doppelten des f\u00fcr diese Nutzung vereinbarten Entgelts zu zahlen, ist keines vereinbart, dass Doppelte des \u00fcblichen Nutzungshonorars, mindestens jedoch 200,00 \u20ac pro Werk und Einzelfall.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">6.3.c) K\u00fcndigt der Auftraggeber den Auftrag vor Beginn der Ausf\u00fchrung, ohne das den Fotografen hierf\u00fcr ein Verschulden trifft, so hat er dem Fotografen 10 % der Gesamtauftragssumme als Schadensersatz zu zahlen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">6.3.d) Dem Fotografen bleibt zu a) &#8211; c) die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten. Dem Auftraggeber bleibt zu a) &#8211; c) der Nachweis eines geringeren tats\u00e4chlichen Schadens vorbehalten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">VII. Datenschutz<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die dem Fotografen mitgeteilten Daten des Auftraggebers werden elektronisch gespeichert, soweit dies zur ordnungsgem\u00e4\u00dfen Abwicklung der Gesch\u00e4ftsverbindung notwendig ist. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">VIII. Schlussbestimmungen<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Sind beide Vertragsparteien Kaufleute oder der Auftraggeber eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich rechtliches Sonderverm\u00f6gen, so ist der Gesch\u00e4ftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">IX. Sonstiges<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Fotograf weist darauf hin, dass der Auftraggeber m\u00f6glicherweise f\u00fcr die gezahlte Verg\u00fctung Beitr\u00e4ge zur K\u00fcnstlersozialversicherung abf\u00fchren muss. Hier\u00fcber wird sich der Auftraggeber selbst kundig machen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>I. Allgemeines 1.1 Die Produktion von Bildern und anderen Werken und die Erteilung von Nutzungsrechten hier\u00fcber erfolgt ausschlie\u00dflich aufgrund nachstehender Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB). Diese Bedingungen gelten auch f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Vertr\u00e4ge \u00fcber die Produktion und Erteilung von Nutzungsrechten, sofern nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes vereinbart ist. 1.2. 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